Ehe und Partnerschaft

Gelebte Beziehungen: Sie wählen die Rollen, wir beraten Sie bei der Gestaltung der Regeln.

Ob Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft: Je nach Art der Beziehung ergeben sich unterschiedliche rechtliche Folgen. Deshalb ist es nie zu früh, aber auch nie zu spät, diese Folgen vertraglich zu regeln. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten und erarbeiten mit Ihnen den Ehevertrag oder eine andere Vereinbarung, die zu Ihrer Beziehung passt.

Eheschliessung

Gerade dann, wenn die Konstellation der Beziehung komplex ist, etwa bei grösseren Vermögen oder wenn ein Partner bereits Kinder hat, ist eine juristische Regelung sinnvoll. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung, sowohl vor der Eheschliessung (Prenup Agreement) als auch während der Partnerschaft (Postnup Agreement).

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Auch nichttraditionelle Beziehungskonstellationen verlangen oft massgeschneiderte Regelungen. Wir erarbeiten für Sie Verträge, die alle wesentlichen Belange des Zusammenlebens regeln, sowie Verträge für gemeinsame Projekte wie den Erwerb einer Liegenschaft, die Führung eines Geschäftes etc.

Eingetragene Partnerschaft

Für optimale Lösungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, ist eine juristische Beratung sinnvoll. Wir informieren und beraten Sie in Bezug auf das Verfahren, die vielfältigen Auswirkungen und die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des Vermögens.

Direkte Wege statt lange Prozesse

Wir beraten und begleiten Sie gerne – mit besonderer Erfahrung sowie innovativen Methoden in der aussergerichtlichen Konfliktlösung.