Kinder und Elternschaft
Neue Rechte, neue Pflichten: Der soziale Wandel beeinflusst auch das rechtliche Eltern-Kind-Verhältnis.
Eheliche Kinder, nichteheliche Kinder, Kinder geschiedener Eltern, Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, künstliche Befruchtung, Adoption: Unsere familiäre Lebenswelt ist im Wandel. Wir unterstützen Sie dabei, die im Interesse Ihres Kindes liegenden Anordnungen zu treffen und vertreten Ihre und die Interessen des Kindes gegenüber den Behörden und in gerichtlichen Verfahren.
Elternschaft
Kinder können das Leben ganz schön durcheinander bringen – und mit ihnen stellen sich auch besondere Rechtsfragen. Das gilt in der klassischen Familie mit leiblichen Eltern sowie noch viel mehr, wenn die Ausgangslage eine spezielle ist, zum Beispiel bei Adoption, Leihmutterschaft, unklarer Vaterschaft oder Regenbogenfamilien.
Wir schaffen für Sie rechtliche Klarheit und Sicherheit.
Elterliche Sorge
Die elterliche Sorge ist die rechtliche Grundlage für die Erziehung und Vertretung sowie die Verwaltung des Vermögens des unmündigen Kindes und steht nach dem revidierten Recht in der Regel beiden Eltern zu.
Wir beraten Sie in allen Fragen und Problemen der elterlichen Sorge.
Unterhalt
Eltern haben bis zur Volljährigkeit oft auch über diese hinaus bis zum ordentlichen Abschluss der Erstausbildung, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Diese Pflicht ist, unabhängig von der elterlichen Sorge, der Obhut, dem persönlichen Verkehr und (während der Unmündigkeit) der persönlichen Beziehung, eine Wirkung des Kindsverhältnisses.
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen des Kinderunterhaltes.
Direkte Wege statt lange Prozesse
Wir beraten und begleiten Sie gerne – mit besonderer Erfahrung sowie innovativen Methoden in der aussergerichtlichen Konfliktlösung.