Testament und Erbschaft

Erben oder Vererben: Wir beraten Sie bei den Massnahmen für eine Lösung ohne Streit.

Damit Ihr Wille geschehe: Eine optimale Nachlassplanung – besonders bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen – erfordert eine sorgfältige, konkrete Analyse aller Faktoren. Wir machen mit Ihnen eine genaue Bestandsaufnahme, klären mit Ihnen Ihre Zielvorstellungen und setzen diese mit den dafür geeigneten Mitteln um.

Vererben

Wir erarbeiten mit Ihnen auf Ihre Situation massgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Szenarien (Vorversterben eines Partners/Ehegatten oder der Nachkommen) und berücksichtigen dabei auch das Risiko einer vorzeitigen Auflösung der Partnerschaft/Ehe durch Trennung oder Scheidung. Im Rahmen gemeinsamer Kontrollen überprüfen wir periodisch, ob die beschlossene Nachlassgestaltung noch sachgerecht ist.

Willensvollstreckung

Sind die Verhältnisse komplex, gibt es unmündige Kinder/Erben, die mit finanziellen Belangen überfordert sind, oder bestehen Spannungen zwischen den Erben, kann es für den Erblasser sinnvoll sein, einen Willensvollstrecker einzusetzen. Nach dem Ableben des Erblassers stellen wir als Willensvollstrecker eine möglichst einvernehmliche, den erblasserischen Wünschen entsprechende Teilung des Nachlasses sicher.

Erben

Wenn Sie erben, begleiten wir Sie während des gesamten Prozesses: von den unmittelbar nach dem Ableben des Erblassers zu ergreifenden Massnahmen (wie die Sicherung des Nachlasses) bis zur Durchsetzung letztwilliger Verfügungen. Wir unterstützen Sie als Erbe oder Erbengemeinschaft auch bei der Erbteilung und vertreten Ihre Rechte, falls notwendig, in gerichtlichen Verfahren.

Direkte Wege statt lange Prozesse

Wir beraten und begleiten Sie gerne – mit besonderer Erfahrung sowie innovativen Methoden in der aussergerichtlichen Konfliktlösung.