Vorsorge und Verfügung

Sicher ist sicher: Wir unterstützen Sie bei der zeitgerechten Vorbereitung für den Ernstfall.

Lebzeitige und letztwillige Verfügungen sollten Sie nicht nur im Hinblick auf das eigene Ableben erlassen, sondern auch für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur unzureichend regeln können. Wir unterstützen Sie beim Erlass von sachgerechten Anordnungen und stellen sicher, dass diese umgesetzt werden.

Vorsorgeauftrag

Mit einem von Hand geschriebenen oder durch einen Notar öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine natürliche oder juristische Person, die im Fall eines Verlusts Ihrer Urteilsfähigkeit Ihre Interessen wahrnimmt. Die Bereiche Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr können Sie damit massgeschneidert ordnen.

Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung legen Sie eine Vertrauensperson fest, die bei einem Verlust der Handlungs- und Urteilsfähigkeit im Fall von Krankheit oder Unfall mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten medizinische Massnahmen bespricht und in Ihrem Namen entscheidet, welche dieser Massnahmen umgesetzt werden.

Direkte Wege statt lange Prozesse

Wir beraten und begleiten Sie gerne – mit besonderer Erfahrung sowie innovativen Methoden in der aussergerichtlichen Konfliktlösung.